Führerschein für alle Führer­schein­klassen in Ettlingen und Malsch



Führerschein - Alle Führerscheinklassen in Ettlingen und Malsch - FaS Fahrschule

2-Rad

Klasse AM (max.50ccm)

Klasse A1 (max.125ccm)

Klasse A2 (max. 35 KW)

Klasse A  (über 50ccm)


Führerscheinklassen - Ettlingen und Malsch - FaS Fahrschule

PKW

Klasse B (PKW)

Klasse BE (Anhänger groß)

Klasse B96 (Anhänger klein)

Klasse B196 (Leichtkrafträder bis max. 125 ccm


Traktor

Klasse L (max. 40 km/h)

Klasse T (max. 60 km/h





AM - Führerscheinklasse max. 50 ccm


Ausbildung

Mindestalter 15 bzw. 16 (bundesländerabhängig)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung


Stundenpensum

Überstunden nach Bedarf

Theorie: Doppelstunden à 90 Minuten

Bei Ersterteilung 12

Bei Erweiterung 6

Zusatzstoff 2


Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erstehilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung


Merkmale


Zweirädrige Kleinkrafträder mit

bbH max. 45 km/h

Hubraum max. 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren

Leistung max. 4 KW bei Elektromotoren


Dreirädrige Kleinkrafträder mit

bbH max 45 km/h

Hubraum max. 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren

Leistung max. 4KW bei Diesel-/Elektromotor


Vierrädrige Leicht-Kfz mit

bbH 45 km/h

Hubraum max. 50 cm 3 bei Fremdzündungsmotoren

Leistung max. 4 KW bei Elektro-/Dieselmotor

Leermasse max. 350




A1 - Führerscheinklasse max. 125 ccm


Ausbildung

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM


Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Nachtfahrt: 3


Theoriestunden a‘ 90 Minuten:

Bei Ersterteilung: 12

Bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 4


Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste- Hilfe- Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigun




Merkmale


Krafträder mit

Hubraun max. 125 cm 3

Leistung max. 11 KW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1KW/kg


Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

Hubraum über 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren

Oder bbH über 45 Km/h

Leistung max. 15 KW




A2 - Führerscheinklasse max. 35 KW


Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich, aber keine Theorieprüfung

Eingeschlossene Klassen: AM und A1


Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Nachtfahrt: 3

Theoriestunden a‘ 90 Minuten:

Bei Ersterteilung: 12

Bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 4


Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste- Hilfe- Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung  


Merkmale


Krafträder mit:

Leistung max. 35 KW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 KW/kg






A - Führerscheinklasse über 50 ccm


Ausbildung

Mindestalter: 20 Jahre (bei Aufstieg von A2 auf A),

21 Jahre für Trikes,

24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich, aber keine Theorieprüfung

Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2


Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Nachtfahrt: 3

Theoriestunden a‘ 90 Minuten:

Bei Ersterteilung: 12

Bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 4


Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste- Hilfe- Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung



Merkmale


Krafträder mit

Hubraum über 50 cm 3 oder

bbH über 45 Km/h


Dreirädrige Krafträder mit

Leistung über 15 KW






B - Führerscheinklasse B


Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM, L


Stundenpensum

Übungsstunden nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Nachtfahrt: 3


Theoriestunden a‘ 90 min:

Bei Ersterteilung: 12

Bei Erweiterung: 6

Zusatzstunden: 2


Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste- Hilfe- Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung  

Merkmale


Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A


zGM max. 3.500 Kg

max. 8 Personen außer dem Fahrer


Anhängerregelung

Anhänger bis max. 750 Kg zG* immer erlaubt

Anhänger über 750 Kg zG erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination nicht über 3.500 Kg

*zulässige Gesamtmasse




BE - Führerscheinklasse B (Anhänger klein)


Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)

Ausbildung: Praxis

Prüfung: praktische Prüfung

Vorbesitz: Klasse B


Fahrstunden

Übungsstunden nach Bedarf

Überlandfahrt: 3

Autobahnfahrt: 1

Nachtfahrt: 1


Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

 Sehtest

 Erste- Hilfe- Kurs

 Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung



Merkmale


Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

zG des Anhängers über 750 Kg, aber max. 3.500 Kg







B96 - Führerscheinklasse 96 (Anhänger groß)


Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)

Ausbildung: besondere Schulung

Stundenzahl: mindestens 7

(davon 2,5 Stunden Theorie und 4,5 Stunden Praxis

Prüfung: Keine

Vorbesitz: Klasse B

FE wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt


Voraussetzungen

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Kfz der Klasse B mit Anhänger

zG des Anhängers über 750 Kg,

zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4250 kg


 

B196 - Führerscheinklasse Leichtkrafträder bis 125 ccm


Ausbildung

Mindestens 4 Theoriestunden und mindestens 5 praktische Stunden (jeweils 90 Minuten)

Prüfung: Keine (die Fahrschule stellt eine Bescheinigung aus

Vorbesitz: Klasse B

Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196


Voraussetzungen

Mindestalter: 25 Jahre

Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Welche Dokumente vorgelegt werden müssen unterscheidet sich von Behörde zu Behörde.

Mehr Informationen erhältst Du in Deiner FaS Fahrschule.


Merkmale

Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdernder Motorradklasse A1

(Hubraum bis 125 ccm und 11KW Leistung)

Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands

Es handelt sich hierbei nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsberechtigung z.B. auf die Klasse A2 oder A möglich.

Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerschein erworben werden.




L - Führerscheinklasse L max. 40 km/h


Ausbildung

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorieprüfung


Stundenpensum


Theoriestunden a‘ 90 Minuten:

Bei Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff

(Bei Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff)

Zusatzstoff: 2 Stunden


Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste- Hilfe- Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung



Merkmale


Zugmaschinen

 

die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden

 bbH max. 40 Km/h   

im Anhängerbetrieb max. 25 Km/H

2 Anhänger zulässig

 

 


Selbstahrende Arbeitsmaschinen, selbst­fahrende Futter­mischwagen, Stapler und andere Flur­förder­fahrzeuge


bbH max. 25 Km/H  

Anhänger zulässig





T - Führerscheinklasse T max. 60 km/h


Ausbildung

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossenen Klassen: AM, L


Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Theoriestunden a‘ 90 Minuten:

Bei Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff

(Bei Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff)

Zusatzstoff: 2 Stunden


Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest Erste- Hilfe- Kurs  

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung



Merkmale


Zugmaschinen

 

die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden

bbH max. 60 Km/h  Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 Km/h  

Anhänger darf mitgeführt werden


Selbstahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen

 

die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden

bbH max. 60 Km/h

für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 Km/h

Anhänger darf mitgeführt werden