Klasse AM (max.50ccm)
Klasse A1 (max.125ccm)
Klasse A2 (max. 35 KW)
Klasse A (über 50ccm)
Klasse B (PKW)
Klasse BE (Anhänger groß)
Klasse B96 (Anhänger klein)
Klasse B196 (Leichtkrafträder bis max. 125 ccm
Klasse L (max. 40 km/h)
Klasse T (max. 60 km/h
Mindestalter 15 bzw. 16 (bundesländerabhängig)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Überstunden nach Bedarf
Theorie: Doppelstunden à 90 Minuten
Bei Ersterteilung 12
Bei Erweiterung 6
Zusatzstoff 2
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erstehilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren
Leistung max. 4 KW bei Elektromotoren
bbH max 45 km/h
Hubraum max. 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren
Leistung max. 4KW bei Diesel-/Elektromotor
bbH 45 km/h
Hubraum max. 50 cm 3 bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 KW bei Elektro-/Dieselmotor
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Theoriestunden a‘ 90 Minuten:
Bei Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste- Hilfe- Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigun
Hubraun max. 125 cm 3
Leistung max. 11 KW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1KW/kg
Hubraum über 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren
Oder bbH über 45 Km/h
Leistung max. 15 KW
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich, aber keine Theorieprüfung
Eingeschlossene Klassen: AM und A1
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Theoriestunden a‘ 90 Minuten:
Bei Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste- Hilfe- Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Leistung max. 35 KW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 KW/kg
Mindestalter: 20 Jahre (bei Aufstieg von A2 auf A),
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich, aber keine Theorieprüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Theoriestunden a‘ 90 Minuten:
Bei Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste- Hilfe- Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Hubraum über 50 cm 3 oder
bbH über 45 Km/h
Leistung über 15 KW
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Übungsstunden nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Theoriestunden a‘ 90 min:
Bei Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Zusatzstunden: 2
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste- Hilfe- Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
zGM max. 3.500 Kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis max. 750 Kg zG* immer erlaubt
Anhänger über 750 Kg zG erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination nicht über 3.500 Kg
*zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Übungsstunden nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Nachtfahrt: 1
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste- Hilfe- Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
zG des Anhängers über 750 Kg, aber max. 3.500 Kg
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)
Ausbildung: besondere Schulung
Stundenzahl: mindestens 7
(davon 2,5 Stunden Theorie und 4,5 Stunden Praxis
Prüfung: Keine
Vorbesitz: Klasse B
FE wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Kfz der Klasse B mit Anhänger
zG des Anhängers über 750 Kg,
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4250 kg
Mindestens 4 Theoriestunden und mindestens 5 praktische Stunden (jeweils 90 Minuten)
Prüfung: Keine (die Fahrschule stellt eine Bescheinigung aus
Vorbesitz: Klasse B
Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Welche Dokumente vorgelegt werden müssen unterscheidet sich von Behörde zu Behörde.
Mehr Informationen erhältst Du in Deiner FaS Fahrschule.
Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdernder Motorradklasse A1
(Hubraum bis 125 ccm und 11KW Leistung)
Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands
Es handelt sich hierbei nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsberechtigung z.B. auf die Klasse A2 oder A möglich.
Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerschein erworben werden.
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Theoriestunden a‘ 90 Minuten:
Bei Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff
(Bei Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff)
Zusatzstoff: 2 Stunden
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste- Hilfe- Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden
bbH max. 40 Km/h
im Anhängerbetrieb max. 25 Km/H
2 Anhänger zulässig
bbH max. 25 Km/H
Anhänger zulässig
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossenen Klassen: AM, L
Übungsstunden: nach Bedarf
Theoriestunden a‘ 90 Minuten:
Bei Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff
(Bei Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff)
Zusatzstoff: 2 Stunden
Biometrisches Passfoto
Sehtest Erste- Hilfe- Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden
bbH max. 60 Km/h Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 Km/h
Anhänger darf mitgeführt werden
die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden
bbH max. 60 Km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 Km/h
Anhänger darf mitgeführt werden