Erst
dann
Beim Ersterwerb der Klassen A oder B:
Einen Sehtest oder ein Gutachten vom Augenarzt
Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem „Erste Hilfe Kurs“
Ein biometrisches Passfoto
Bei Erweiterungen, Umschreibung, Mofa und anderen Klassen wende dich bitte direkt an uns.
Für die Klassen A (Motorrad) und B (Auto) sind 12 Doppelstunden Grundunterricht a’90 Minuten vorgeschrieben.
Dazu kommen die klassenspezifischen Stunden:
2 Doppelstunden a‘ 90 min für Klasse B
4 Doppelstunden a‘ 90 min für Klasse A (2 Doppelstunden für Klasse AM)
Insgesamt also:
14 Theoriestunden a’90 min für Klasse B
16 Theoriestunden a’90 min für Klasse A
Bei Erweiterung des Führerscheins um eine weitere Klasse verkürzt sich der Umfang der Unterrichte für den Grundstoff auf 6 Doppelstunden a’90 min.
Frühestens drei Monate vor dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters.
Du darfst beim Ersterwerb der Klasse B, A, A2, A1 und AM höchsten 10 Fehlerpunkte machen. Für die Mofa Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Beim Nichtbestehen der Theorieprüfung darfst du deine Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Jede weitere nichtbestandene Prüfung hat erneut eine Wartezeit von 14 Tagen zur Folge.
Deine bestandene Prüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb dieser 12 Monate deine praktische Prüfung ablegen.
Frühestens einen Monat vor dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters, siehe: Führerscheinklassen.
In der Regel zwischen 30 – 60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung darfst du die Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine Wiederholungsprüfung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Jede weitere Prüfung hat erneut 14 Tage Wartezeit zur Folge.
Einen Führerschein auf Probe erhältst Du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A2, A1 oder B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung des Führerscheins und endet nach 2 Jahren. Sofern Du während Deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit.
Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. Bei einem oder mehreren schwerwiegenden Verstößen wird ein Aufbauseminar (Nachschulung) für Probeführerscheinbesitzer angeordnet.
Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre, auf insgesamt 4 Jahre.
Solltest du nicht an dem Aufbauseminar teilnehmen (oder die von der Behörde festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Seminar dauert ca. 2 – 4 Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind 4 Sitzungen und eine Fahrprobe.
Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.
Nein, es muss sich um ein biometrisches Passbild handeln:
Foto neueren Datums
gute Beleuchtung
heller, am besten neutralgrauer Hintergrund
Frontalansicht
nicht lachen oder lächeln
keine Kopfbedeckung
keine helle Bekleidung
Maße 30 X 45 mm
Am einfachsten ist es, wenn Du dem Fotografen sagst, dass Du ein Foto für den Führerschein benötigst.
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden. (allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren). Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6 – 7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.