FAQ


Erst


dann



WAS BRAUCHE ICH NACH DEM ABSCHLUSS EINES AUSBILDUNGSVERTRAGS?

Beim Ersterwerb der Klassen A oder B:

Einen Sehtest oder ein Gutachten vom Augenarzt
Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem „Erste Hilfe Kurs“
Ein biometrisches Passfoto

Bei Erweiterungen, Umschreibung, Mofa und anderen Klassen wende dich bitte direkt an uns.


WIE VIELE THEORIEUNTERRICHTE SIND VORGESCHRIEBEN?

Für die Klassen A (Motorrad) und B (Auto) sind 12 Doppelstunden Grundunterricht a’90 Minuten vorgeschrieben.

Dazu kommen die klassenspezifischen Stunden:

2 Doppelstunden a‘ 90 min für Klasse B

4 Doppelstunden a‘ 90 min für Klasse A (2 Doppelstunden für Klasse AM)

Insgesamt also:

14 Theoriestunden a’90 min für Klasse B

16 Theoriestunden a’90 min für Klasse A  

Bei Erweiterung des Führerscheins um eine weitere Klasse verkürzt sich der Umfang der Unterrichte für den Grundstoff auf 6 Doppelstunden a’90 min.


WANN KANN ICH FRÜHESTENS AN DER THEORIEPRÜFUNG TEILNEHMEN?

Frühestens drei Monate vor dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters.


WIEVIELE FEHLERPUNKTE DARF ICH BEI DER THEORIEPRÜFUNG HÖCHSTEN HABEN?

Du darfst beim Ersterwerb der Klasse B, A, A2, A1 und AM höchsten 10 Fehlerpunkte machen. Für die Mofa Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.


WIE KANN ICH DIE THEORIEPRÜFUNG WIEDERHOLEN?

Beim Nichtbestehen der Theorieprüfung darfst du deine Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Jede weitere nichtbestandene Prüfung hat erneut eine Wartezeit von 14 Tagen zur Folge.


WIE LANGE IST EINE BESTANDENE THEORIEPRFUNG GÜLTIG?

Deine bestandene Prüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb dieser 12 Monate deine praktische Prüfung ablegen.


WANN KANN ICH FRÜHESTENS AN DER PRAKTISCHEN PRÜFNG TEILNEHMEN?

Frühestens einen Monat vor dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters, siehe: Führerscheinklassen.


WIE LANGE DAUERT DIE PRAKTISCHE PRÜFUNG?

In der Regel zwischen 30 – 60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.


WANN KANN ICH DIE PRAKTISCHE PRÜFUNG WIEDERHOLEN?

Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung darfst du die Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine Wiederholungsprüfung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Jede weitere Prüfung hat erneut 14 Tage Wartezeit zur Folge.


WIE LANGE DAUERT DIE PROBEZEIT?

Einen Führerschein auf Probe erhältst Du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A2, A1 oder B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung des Führerscheins und endet nach 2 Jahren. Sofern Du während Deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).

Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit.


WAS PASSIERT MIT MEINER PROBEZEIT, WENN ICH IM STRASSENVERKEHR AUFFÄLLIG WERDE?

Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. Bei einem oder mehreren schwerwiegenden Verstößen wird ein Aufbauseminar (Nachschulung) für Probeführerscheinbesitzer angeordnet.

Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre, auf insgesamt 4 Jahre.

Solltest du nicht an dem Aufbauseminar teilnehmen (oder die von der Behörde festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.


WIE IST DER ABLAUF EINES AUFBAUSEMINARS FÜR PROBEFÜHRERSCHEINBESITZER?

Das Seminar dauert ca. 2 – 4 Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind 4 Sitzungen und eine Fahrprobe.

Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.


IST ES EGAL, WELCHES PASSFOTO ICH NEHME?

Nein, es muss sich um ein biometrisches Passbild handeln:

Foto neueren Datums

gute Beleuchtung

heller, am besten neutralgrauer Hintergrund

Frontalansicht

nicht lachen oder lächeln

keine Kopfbedeckung

keine helle Bekleidung

Maße 30 X 45 mm

Am einfachsten ist es, wenn Du dem Fotografen sagst, dass Du ein Foto für den Führerschein benötigst.


WIE KANN ICH PUNKTE ABBAUEN?

Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden. (allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren). Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6 – 7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.